AGB

§ 1 Erbringung der Leistung/ Stornovereinbarung

Hessentours Jaouad Moustaghni (Auftraggeber) hat die Möglichkeit, die Fahrt jederzeit zu stornieren. Es gelten die untenstehenden Bedingungen.

Bis 21 Tage vor der Fahrt: Kostenlos
20 – 10 Tag vor der Fahrt: 75%
9 – 2 Tag vor der Fahrt: 90%
1 Tag vor der Fahrt: 100%

(abweichende Bedingungen müssen im Fahrauftrag definiert sein)

§ 2 Steuerpflicht, Versicherungspflicht

(1) Steuerabzüge werden nicht vorgenommen; für die Versteuerung ist die Auftragnehmerin/der
Auftragnehmer selbst verantwortlich. Soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, gilt die Steuer als im
Honorar enthalten.
(2) Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer bzw. deren/dessen Erfüllungsgehilfin/deren/dessen
Erfüllungsgehilfe unterliegt während der Erbringung der Leistung weder dem gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz noch einer Haftpflichtversicherung durch den Auftraggeber.

§ 3 Verschwiegenheit, Datenschutz

(1) Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich, geschützte personenbezogene Daten
zu keinem anderen als zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck
zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Sie/er ist
insbesondere verpflichtet, über alle ihr/ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung
bekanntwerdenden Daten Stillschweigen zu bewahren und alle ihr/ihm in diesem Zusammenhang
zur Verfügung gestellten Unterlagen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Über ihr/ihm bekannt gewordene Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen und
Geschäftsvorgänge des Auftraggebers hat sie/er auch über die Vertragsdauer hinaus
Stillschweigen zu bewahren.

§ 4 Haftung

Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die sie/er im Rahmen
der Erbringung der Leistung dem Auftraggeber zufügt, nach den gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Abtretung

Eine Abtretung der aus diesem Vertrag entstehenden Forderungen ist nicht gestattet.

§ 6 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers

Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers ist im Rahmen dieses Herr Moustaghni.

§ 7 Nebenabreden

(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(2) Für diesen Vertrag gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden,
Betriebe und Anstalten im Lande Hessen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen“, die
„Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Leistungen“ und die
„Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B)“ neben den vorstehend genannten Bedingungen.

(3) Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Desgleichen bedürfen alle
die Ausführung des Vertrages betreffenden wesentlichen Mitteilungen der Schriftform. Dieses
Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt
werden.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt, sofern der Vertragszweck
gleichwohl erreicht werden kann. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck
möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt, falls sich der Vertrag nachträglich als lückenhaft
erweisen sollte.